FAQ
Barrierefreiheit beginnt hier – machen Sie Ihre Website inklusiv!
Barrierefreiheit beginnt hier – machen Sie Ihre Website inklusiv!
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das neue Barrierefreiheitsgesetz. Falls Sie weitere Informationen benötigen oder eine spezielle Anfrage haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine Richtlinie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dienstleistungen und Produkte europaweit barreirefrei sind.
Im Jahr 2019 wurde der EAA beschlossen. Die darin enthaltenen Produkte und Dienstleistungen sind beispielsweise
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wurde am 19. Juli 2023 im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt ab 28. Juni 2025 in Kraft. Dadurch wird die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) umgesetzt.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine Reihe von Prinzipien und Kriterien zur Bewertung der Barrierefreiheit von Websites und Apps. Ihr Ziel ist es, das Internet für alle Menschen zugänglich zu machen. Da sich Technologien stetig weiterentwickeln, werden die WCAG regelmäßig aktualisiert, um neue Anforderungen zu berücksichtigen und die Inklusivität zu verbessern. Die Zugägnlichkeitsrichtlinien werden in drei Stufen der Konformität eingestuft: A, AA und AAA. Diese geben Aufschluss darüber, wie gut eien Website/App an die Bedürfnisse angepasst ist.
Stufe A
Die niedrigste Konformitätsstufe ist vergleichsweise leicht zu erreichen und erfordert nur minimale Anpassungen an Struktur und Design einer Website. Darin sind grundlegende Anforderungen enthalten, ohne die eine Website für Menschen mit Einschränkungen nicht möglich ist.
Stufe AA
Diese Stufe baut auf Stufe A auf und umfasst zusätzliche Kriterien, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit für eine breitere Nutzergruppe zu verbessern. Sie gilt als empfohlener Standard für Barrierefreiheit. Um dieses Level zu erreichen, müssen alle Anforderungen der Stufe A und AA erfüllt sein.
Stufe AAA
Dies ist die höchste Stufe der Barrierefreiheit und beinhaltet alle Kriterien der Stufen A und AA sowie weitere spezifische Anforderungen, die teilweise mit erhöhtem Aufwand umzusetzen sind.
Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Produkte und Dienstleistungen müssen ab diesem Datum barrierefrei sein. Für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen gilt eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren, um die Anforderungen zu erfüllen.
Beispiele die unter dieses Gesetz fallen sind alle Unternehmen und Organisationen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen neben Anbieter von Websites, Webshops und Apps auch öffentliche Institutionen sowie Anbieter digitaler Dienstleistungen.
Davon ausgenommmen sind Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchsten 2 Millionen Euro.
Wenn bei einer Marktüberwachungsmaßnahme aufkommt, dass sie die Verpflichtungen nicht einhalten, werden Sie aufgefordert, die Barrierefreiheit herzustellen. Ignorieren Sie diese Aufforderung, können Bußgeldern von mehreren tausend Euro erhoben werden. Je nach Unternehmensgröße können bis zu maximal 80.000 Euro erhoben werden.
Ihr Zertifikat ist für x Jahre gültig.