Das neue Barrierefreiheitsgesetz
Wir übernehmen gerne die barrierefreie und zukunftssichere Gestaltung Ihrer Website, damit sie für alle nutzbar ist!
Jetzt beraten lassen!Wir übernehmen gerne die barrierefreie und zukunftssichere Gestaltung Ihrer Website, damit sie für alle nutzbar ist!
Jetzt beraten lassen!Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist ein nationales Gesetz, das die Vorgaben des European Accessibility Acts umsetzt. Es hat das Ziel, dass alle digitalen Angebote auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind und somit die digitale Barrierefreiheit zu fördern und sicherzustellen.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites und Apps so gestaltet sein, sodass sie von Menschen mit Einschränkungen ohne Erschwernis oder durch Hilfe von anderen genutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen aber auch seh- oder hörgeschädigte Personen.
Ausnahme
Von diesem Gesetz ausgenommen sind, Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von weniger als zwei Millionen Euro.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist ein nationales Gesetz, das die Vorgaben des European Accessibility Acts umsetzt.
Es hat das Ziel, dass alle digitalen Angebote auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind und somit die digitale Barrierefreiheit zu fördern und sicherzustellen.
Websites und Apps müssen so gestaltet sein, sodass sie von Menschen mit Einschränkungen ohne Erschwernis oder durch Hilfe von anderen genutzt werden können.
Von diesem Gesetz ausgenommen sind, Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von weniger als zwei Millionen Euro.
Eine Website ist barrierefrei, wenn sie den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) entspricht. Sie definieren drei verschiedenen Ebenen der Barrierefreiheit und vier Prinzipien, die als Grudnalge für die Barrierefreiheit angesehen werden. Konkret wird dafür der Standard EN 301 549 angewendet.
Inhalte und Informationen müssen den Benutzer:innen so präsentiert werden, dass sie für alle Sinne wahrnehmbar sind auch wenn visuelle oder auditive Einschränkungen bestehen.
01
Wahrnehmbar
02
Bedienbar
Die Navigation muss für alle Nutzer:innen zugänglich und möglich sein. Die Benutzer:innen sollen dabei problemlos und alleine die Tastatur verwenden und auf die Computermaus verzichten können.
Die Informationen und die Bedienungselemente müssen für alle klar, verständlich und nachvollziehbar sein.
03
Verständlich
04
Robust
Die Inhalte müssen robust genug sein, um von Benutzeragenten sowieso assistierender Technologien interpretierbar sind.
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefreigestaltet sein.
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Website, damit sie für alle nutzbar ist!
Barrierefreie Websites sind für alle zugänglich – unabhängig von Einschränkungen wie Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen. So erreicht man eine breitere und vielfältigere Nutzerbasis.
Barrierefreie Websites sind oft technisch sauber, gut strukturiert und mit klaren Inhalten versehen. Das verbessert das Ranking in Suchmaschinen wie Google.
Inklusion wird zunehmend geschätzt. Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und stärken ihr Markenimage
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet Unternehmen ab Juni 2025 zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote. Mit einer barrierefreien Website bleibt man rechtlich auf der sicheren Seite.
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine Richtlinie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dienstleistungen und Produkte europaweit barreirefrei sind.
Im Jahr 2019 wurde der EAA beschlossen. Die darin enthaltenen Produkte und Dienstleistungen sind beispielsweise
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) wurde am 19. Juli 2023 im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt ab 28. Juni 2025 in Kraft. Dadurch wird die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) umgesetzt.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine Reihe von Prinzipien und Kriterien zur Bewertung der Barrierefreiheit von Websites und Apps. Ihr Ziel ist es, das Internet für alle Menschen zugänglich zu machen. Da sich Technologien stetig weiterentwickeln, werden die WCAG regelmäßig aktualisiert, um neue Anforderungen zu berücksichtigen und die Inklusivität zu verbessern. Die Zugägnlichkeitsrichtlinien werden in drei Stufen der Konformität eingestuft: A, AA und AAA. Diese geben Aufschluss darüber, wie gut eien Website/App an die Bedürfnisse angepasst ist.
Stufe A
Die niedrigste Konformitätsstufe ist vergleichsweise leicht zu erreichen und erfordert nur minimale Anpassungen an Struktur und Design einer Website. Darin sind grundlegende Anforderungen enthalten, ohne die eine Website für Menschen mit Einschränkungen nicht möglich ist.
Stufe AA
Diese Stufe baut auf Stufe A auf und umfasst zusätzliche Kriterien, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit für eine breitere Nutzergruppe zu verbessern. Sie gilt als empfohlener Standard für Barrierefreiheit. Um dieses Level zu erreichen, müssen alle Anforderungen der Stufe A und AA erfüllt sein.
Stufe AAA
Dies ist die höchste Stufe der Barrierefreiheit und beinhaltet alle Kriterien der Stufen A und AA sowie weitere spezifische Anforderungen, die teilweise mit erhöhtem Aufwand umzusetzen sind.
Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Produkte und Dienstleistungen müssen ab diesem Datum barrierefrei sein. Für bereits bestehende Produkte und Dienstleistungen gilt eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren, um die Anforderungen zu erfüllen.
Beispiele die unter dieses Gesetz fallen sind alle Unternehmen und Organisationen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen neben Anbieter von Websites, Webshops und Apps auch öffentliche Institutionen sowie Anbieter digitaler Dienstleistungen.
Davon ausgenommmen sind Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchsten 2 Millionen Euro.
Wenn bei einer Marktüberwachungsmaßnahme aufkommt, dass sie die Verpflichtungen nicht einhalten, werden Sie aufgefordert, die Barrierefreiheit herzustellen. Ignorieren Sie diese Aufforderung, können Bußgeldern von mehreren tausend Euro erhoben werden. Je nach Unternehmensgröße können bis zu maximal 80.000 Euro erhoben werden.
Ihr Zertifikat ist für x Jahre gültig.